Sicherheit hat höchste Priorität
Im Umgang mit Gefahrstoffen ist natürlich besondere Vorsicht geboten und es gibt zahlreiche Verordnungen und Richtlinien, die in der Gefahrstoffverordnung festgelegt sind. Daraus resultieren Pflichten, die beim Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden müssen. Wichtiges Element ist auch im Gefahrstoffmanagement die Gefährdungsbeurteilung. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei dem kompletten Gefahrstoff- und Gefahrgutmanagement in Ihrem Betrieb.
Betriebsanweisungen
In der Betriebsanweisung werden die Schutzmaßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden sind, konkretisiert. Sie wird für die Mitarbeiter sichtbar am Arbeitsplatz ausgehängt. Wir übernehmen die Erstellung der Betriebsanweisung, unter Berücksichtigung der geforderten Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung und Ihre Aufgabe ist es lediglich diese am Arbeitsplatz auszuhängen.
Gefahrstoffverzeichnis
In einem Gefahrstoffverzeichnis wird festgehalten welche Stoffe im Unternehmen vorhanden sind, an welchem Ort sie aufbewahrt werden und in welcher Menge sie vorhanden sind. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen, müssen diese Gefahrstoffe nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden.